Die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) macht Dritten nicht veröffentlichte Ergebnisse und Grundlagen auf Anfrage in geeigneter Weise zugänglich (gemäss Art. 16 KRG). Die statistischen Ergebnisse und Grundlagen werden so veröffentlicht oder zugänglich gemacht, dass jede Identifizierung einzelner Personen oder Institutionen ausgeschlossen ist. Im Rahmen dieser Anfragen werden von der NKRS aggregierte Daten respektive Ergebnisse von Auswertungen zur Verfügung gestellt. Für Forschungszwecke stellt die NKRS auf Anfrage und nach eingehender Prüfung auch die gesammelten Einzelfalldaten in anonymisierter Form zur Verfügung (gemäss Art. 23 KRG).
Wenden Sie sich für entsprechende Anfragen bei der NKRS unter Angabe der folgenden Informationen per Mail an requests@nkrs.ch.
- Name und Institution der antragstellenden Person
- Zweck der Anfrage, Forschungsfragestellung
- Gewünschte Daten (Tumorarten, Variablen) inkl. Zeitraum
- Art der gewünschten Daten (aggregiert, anonymisierte Einzelfalldaten)
Eine Liste der gemäss KRG/KRV im nationalen Krebsdatensatz verfügbaren Variablen ist in der Krebsdatenstruktur verfügbar.